Dachbegrünungen
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Vorteile und Bedeutung einer Dachbegrünung
Ist die
Dachbegrünung noch vor Jahren mit einer gewissen Skepsis betrachtet worden, so
hat sie mittlerweile eine breite Akzeptanz gefunden. Der Anteil von
Dachbegrünungen steigt und erhöhte sich im Jahr 2001 auf etwa 13 Millionen
Quadratmeter. Und die Tendenz zur Dachbegrünung ist steigend. Zu Recht, wenn man
die Siedlungsentwicklung betrachtet und man davon ausgehen kann, das in Deutschland täglich etwa 120 Hektar Grünfläche mit
Gebäuden und Verkehrsflächen überbaut werden. Grünflächen sind in unseren dicht
bebauten Städten rar und die Grundstückspreise haben teilweise unerschwingliche
Dimensionen angenommen. Vor allem in Ballungszentren spitzt sich die Lage zu:
Lärm, Hitze, Staub, Straßenverkehr und der Anblick grauer Gebäude stellt ein
nicht unerhebliches Stresspotenzial dar. Planer und Bauherren nutzen die vielen
positiven Wirkungen der Dachbegrünung, die in zahlreichen Untersuchungen belegt
wurden:
§
Längere
Lebensdauer der Dachabdichtung durch Schutz vor UV-Strahlung,
Temperaturdifferenzen, Hagelschlag und Krustenbildung
§
Regenwasserrückhalt
(je nach Region und Gründach 30-99 % des
Jahresniederschlags)
§
Reduzierung
der Abwassergebühren als anerkannte „Entsiegelungsmaßnahme“ (bei einigen
Gemeinden umgesetzt, bei vielen angestrebt)
§
Minimierung
der Niederschlagsabflussspitzen
§
Verbesserung
des Wärme- und Kälteschutzes
§
Ökologische
Ausgleichsfläche bei der Eingriff-Ausgleichs-Regelung im Zuge des § 18 ff.
BNatSchG, Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Trittstein-
und Ersatzbiotop
§
Verbesserung
des (Klein-)Klimas durch Evaporations- und
Transpirationsleistungen
§
Bindung
und Filterung von Staub und Luftschadstoffen
§
Verbesserung
des Arbeits- und Wohnumfeldes für den Menschen
§
Großflächig
einsetzbares Gestaltungselement der Städte- und Landschaftsplaner
§
Windsogsicherung
bei ungenügender Lagesicherheit der Dachabdichtung
§
Verbesserung
der Luftschalldämmung durch größere Schwingungsträgheit der Gesamtfläche und
gute Schalladsorption der Vegetation
§ Schutz vor Elektro-Smog